Für den Bereich der Universitäten des Freistaates Bayern gelten die Lehrauftrags- und Lehrvergütungsvorschriften für die staatlichen Hochschulen (LLHVV).
Als School of Engineering and Design sind übergangsweise die Regelungen der Alt-Fakultäten zu beachten. Sobald Neuerungen TUM zentral vorliegen, werden diese umgehend verkündet.
Bitte beachten Sie die voraussichtlichen Zeiträume in denen die Lehraufträge beantragt werden können:
Bitte finden Sie im Folgenden eine Schritt-für-Schritt Anleitung sowie innerhalb der Anleitung ein Link zum Erkärvideo für die elektronische Beantragung im Koinon-School Portal (ED Portal):
Anleitung_Lehrauftraege_2023_DE
Folgende Mustervorlagen sind bei Neubeantragungen zu verwenden:
Muster_Begruendung_Besoldung_2023
Falls Sie eine Besoldung für Ihre externe Lehrbeauftragung wünschen, sind die TUM Vergütungsrichtlinien zu beachten.
Hinweis:
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern auf dieser Website die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.